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Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK

Bei den Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) handelt es sich um eine Substanzklasse mit etwa 250 verschiedenen Verbindungen, die seit Jahrzenten wegen ihrer problematischen Eigenschaften für Mensch und Umwelt immer wieder im Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit steht. PAK sind feste, meist farblose Verbindungen, die bei einem unvollständigen Verbrennungsprozess oder beim Erhitzen von organischen Materialien entstehen. Allgemein gilt: Je niedriger die Temperatur des Feuers und je weniger Sauerstoff zur Verfügung steht, desto unvollständiger verbrennen die Materialien und desto mehr PAK entstehen.

Neben Atemluft, Bedarfsgegenständen oder auch Tabakrauch sind es vor allem Lebensmittel, durch die der Mensch PAK aufnehmen kann. In Lebensmitteln entstehen die PAK in der Regel erst bei der Zubereitung, wenn Lebensmittel bei der Herstellung oder Behandlung stark erhitzt werden oder mit Verbrennungsgasen bzw. Rauch in Kontakt kommen. Dies ist vor allem beim Grillen, Rösten, Braten und Backen, aber auch bei der Herstellung und Verarbeitung durch Trocknen im direkten Kontakt mit offener Flamme oder Rauchgasen (Räuchern) der Fall. Teilweise können PAK auch aus der Umwelt auf Lebensmittel übergehen, indem sich diese z. B. über Autoabgase auf pflanzliche Lebensmittel insbesondere großblättrige Gemüsearten ablagern oder von Fischen und Meeresfrüchten üben den Meeresboden aufgenommen werden.

Als wichtige PAK-Verbindung gilt Benzo[a]pyren, welches als allererstes als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft worden ist. Seit 2002 wurden 16 weitere PAK-Verbindungen vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kimmission (SCF, Scientific Committee on Food) und dem Joint Expert Committees on Food Additives (JECFA) als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Für einige Lebensmittelgruppen wurde ein Höchstgehalt für Benzo[a]pyren festgelegt. Neben der Höchstmenge für Benzo[a]pyren ist auch ein Höchstgehalt für die Summe der sogenannten vier Markersubstanzen (PAK 4) Benzo[a]pyren, Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen und Chrysen geregelt. Die Höchstgehalte sind im Anhang der europäischen Kontaminanten-Verordnung VO (EG) 1881/2006 definiert.

Die GBA Group weist eine langjährige Erfahrung in der Analyse von PAK in diversen Lebensmitteln auf. Hierbei bieten wir folgende Untersuchungspakete an:

  • Benzo[a]pyren
  • PAK 4
  • 16 EPA

Quellen:
https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/sci-com_scf_out153_en.pdf
http://www.fao.org/documents/card/en/c/f95956a6-c4ac-4843-bd48-b6a1fbe3afac/
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32006R1881&qid=1513596978049&from=DE

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