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Pyrrolizidinalkaloide

PA

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Pflanzeninhaltsstoffe, die in vielen verschiedenen Pflanzenarten zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. PA können durch das versehentliche Miternten von PA-haltigen Pflanzenteilen und Samen in unsere Lebensmittel wie z. B. Gewürze, Tee, Blattgemüse und Salate gelangen. Auch tierische Lebensmittel wie Honig können damit kontaminiert sein, wenn Bienen PA-haltige Pollen in den Honig eintragen. Weltweit konnten PA in mehr als 350 Pflanzenarten nachgewiesen werden. Gehäuft findet man diese innerhalb der Familien der Korbblütler, der Rauhblatt- oder Borretschgewächse und der Hülsenfrüchtler. Es existieren mehr als 600 verschiedene PA, die unterschiedlich toxisch sind. Von gesundheitlicher Relevanz sind die 1,2-ungesättigten PA. Diesen werden lebertoxische, aber auch kanzerogene sowie genotoxische Wirkungen zugeschrieben. Aufgrund dieser toxikologischen Eigenschaften sind PA-Pflanzen, Samen oder Teile von ihnen sowohl in Lebensmitteln als auch Futtermitteln unerwünscht.

Da es derzeit keine gesetzlichen Grenzwerte für PA in Futter- und Lebensmitteln gibt, gilt innerhalb der Europäischen Union generell die Empfehlung, die Exposition gegenüber genotoxisch und kanzerogen wirkenden Substanzen nach dem ALARA-Prinzip so weit zu minimieren, wie dies vernünftig erreichbar ist (ALARA: as low as reasonably achievable). Dies soll sich jedoch ab Juli 2022 ändern. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Höchstgehalten für PA in bestimmten Lebensmitteln verfasst. Durch diese Verordnung werden zukünftig Höchstgehalte für Tee, aromatisierte Tees, Kräutertees, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM), NEM auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte, getrocknete Kräuter, Kreuzkümmel und Borretsch (frisch oder gefroren) im Anhang der europäischen Kontaminanten-Verordnung VO (EG) 1881/2006 festgelegt sein. Wie bereits erwähnt, sollen die neuen Höchstgehalte ab dem 1. Juli 2022 gelten. Für bereits hergestellte Ware gilt eine Abverkaufsfrist von 18 Monaten, das heißt, sie kann bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin in Verkehr gebracht werden.

Die GBA Group hat über viele Jahre hinweg eine große Anzahl an Proben (u. a. Tee, Kräuter, Gewürze, Honig und NEM) auf PA kontrolliert. Für die Analytik setzen wir die vom BfR beschriebene Methode mittels LC-MS/MS ein. Diese Methode umfasst 28 Analyten, die mit einer Bestimmungsgrenze bis zu 1 μg/kg nachgewiesen werden können.

Quellen:
https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_pyrrolizidinalkaloiden_in_lebensmitteln-187302.html
https://www.bfr.bund.de/cm/343/aktualisierte-risikobewertung-zu-gehalten-an-1-2-ungesaettigten-pyrrolizidinalkaloiden-pa-in-lebensmitteln.pdf

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