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Quartäre Ammoniumverbindungen

QAV

Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) sind eine wirtschaftlich bedeutende Klasse von Industriechemikalien. Sie gehören zur Gruppe der kationischen Tenside, Substanzen mit oberflächenaktiver Wirkung. Sie weisen in ihrem Molekül eine hydrophobe (wasserabweisende) Alkylkette und eine hydrophile (wasserlösliche) Gruppe auf, wodurch sie sowohl in Wasser als auch in Fett löslich sind. Durch diese Eigenschaft sind sie in der Lage, Schmutz und Fett in Wasser zu binden. Einige QAV wie Benzalkoniumchlorid (BAC) oder Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) können sich an den fetthaltigen Zellmembranen lebender Organismen anreichern und somit die normale Funktion der Zellmembranen beeinträchtigen bzw. schädigen. Dadurch wirken sie keimabtötend und finden einen Einsatz als Biozide in Desinfektionsmitteln. Im öffentlichen und industriellen Bereich gibt es zahlreiche Anwendungsgebiete. QAVs werden in Krankenhäusern, in der Landwirtschaft, in der Industrie und auch bei der Lebensmittelverarbeitung genutzt. Sie können auch dem präventiven Schutz vor dem Befall mit Bakterien oder Schädlingen dienen und beispielsweise als Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel oder Dünger genutzt werden.

QAV haften nach ihrer Anwendung gut an den behandelten Oberflächen und können mit reinem Wasser schlecht abgespült werden. Von fett- und proteinreichen Lebensmitteln wie z. B. Milchprodukten, Fleisch oder Fisch können sie jedoch leicht aufgenommen werden. Werden Geräte oder Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nach einer Desinfektion nicht ausreichend mit heißem Wasser gereinigt, können QAV-Rückstände auf Lebensmittel übergehen. Aufgrund der weit verbreiteten QAV-Verwendung ist grundsätzlich eine Kontamination jeder Art von Lebensmitteln möglich.

Bei der Betrachtung der möglichen Risiken einer Verwendung von QAV stellt sich die Frage nach deren rechtlicher Behandlung. DDAC und BAC sind in der Europäischen Union als Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen. Im Jahr 2014 wurde in der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 für beide Substanzen durch eine Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein temporärer Rückstandshöchstgehalt von jeweils 0,1 mg/kg für alle Lebensmittel festgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rückstände aus der Anwendung als Biozid oder Pflanzenschutzmittel stammen. Die neuen Rückstandshöchstgehalte sollten für einen Zeitraum von fünf Jahren, bis Ende 2019, gelten und danach erneut überprüft werden. In der Juni-Sitzung des Ständigen Ausschusses hat die EU-Kommission jedoch beschlossen, die Überprüfung im laufenden Kalenderjahr 2020 nicht mehr vorzunehmen. Grund dafür ist die Corona-Pandemie. Es sollten die Auswirkungen berücksichtigt werden, die die Verwendung von QAV in der aktuellen Coronavirus-Situation haben könnte. Deshalb sollen für die Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte die kompletten Überwachungsdaten von 2014 bis einschließlich 2020 gesammelt werden.

Die GBA Group führt die Untersuchung von QAV in verschiedenen Lebensmitteln mittels LC-MS/MS durch. Sollten Sie Fragen zu der Untersuchung oder zu der rechtlichen Lage haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R1119

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