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Pflanzenschutzmittelwirkstoff Perchlorat/Chlorat

Perchlorat/Chlorat

Perchlorate sind Salze der Perchlorsäure. Sie sind in Wasser leicht löslich und relativ stabil. In der Umwelt sind sie persistent und gelten als ubiquitär vorkommende Umweltkontaminanten. Ihr Vorkommen in der Natur kann sowohl aus anthropogenen als auch aus natürlichen Quellen stammen, z. B. aus der Verwendung von natürlichen Düngemitteln, aus industriellen Emissionen, durch natürliche Bildung von Perchlorat in der Atmosphäre und im Oberflächenwasser. Im Gegensatz zu einigen Chloraten, Salze der Chlorsäure, wurden Perchlorate in der Europäischen Union (EU) nie als Pflanzenschutzmittel- oder Biozidwirkstoff genehmigt, wobei Chlorate seit 2008 ebenfalls nicht mehr als Pflanzenschutzmittelwirkstoff zugelassen sind.

Sowohl Chlorate als auch Perchlorate können entstehen, wenn Chlor, Chlordioxid und Hypochlorite zur Desinfektion von Wasser eingesetzt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z. B. Wasser in Zisternen und Rohrleitungen verkeimt, welches zur Bewässerung im Anbau von Nahrungspflanzen eingesetzt wird. Auch Wasser, welches in der Produktion von Lebensmitteln verwendet wird, kann gechlort sein. Folglich können Chloratrückstände über verschiedene Wege in und auf die Enderzeugnisse gelangen. Dies stellt aus toxikologischer Sicht ein Problem dar, da sowohl Chlorate als auch Perchlorate die Iodaufnahme der Schilddrüse reversibel hemmen. Bei längerfristiger Aufnahme kann es durch die Hemmwirkung zu Störungen bei der Produktion von Schilddrüsenhormonen und zu einer Schilddrüsenvergrößerung kommen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Referenzdosis für die chronische Risikobewertung veröffentlicht. Die akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI: tolerable daily intake) wurde hierbei auf 0,3 μg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt.

Neben dem TDI sind seit dem 28. Juni 2020 durch die Verordnung (EU) 2020/749 neue Höchstgehalte für Chloratrückstände in Lebensmitteln in Kraft getreten. Diese Höchstgehalte gelten für alle Warenarten gemäß Anhang I der Pestizid-VO (EG) Nr. 396/2005. Die Verordnung ist mit sofortiger Wirkung, ohne Übergangsregelung in Kraft getreten und gilt somit auch rückwirkend bei Produkten, die vor dem Datum hergestellt oder in die EU eingeführt worden sind. Auch für Perchlorat gelten seit dem 1. Juli 2020 neue Höchstgehalte in bestimmten Lebensmittelgruppen. Die Europäische Kommission hat im Mai 2020 die Verordnung (EU) 2020/685 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 mit einer Übergangsregelung bekannt gegeben. Die Übergangsregelung gilt für alle Lebensmittel, die bis zum 30. Juni 2020 in Verkehr gebracht wurden. Diese dürfen noch bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums abverkauft werden

Die Untersuchung von Perchlorat und Chlorat ist bei der GBA Group mittels LC-MS/MS in der Routineanalytik erfolgreich etabliert. Bei Fragen zur rechtlichen Lage oder zur Analytik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0749
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0685

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