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Nikotin als Pflanzenschutzmittel

Nikotin

Nikotin ist ein Alkaloid, das vorwiegend in der Tabakpflanze Nicotiana tabacum und in geringer Konzentration auch in anderen Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen vorkommt. Es wird in den Wurzeln der Tabakpflanze gebildet und in den Blättern gespeichert, wo es der Pflanze als Schutz vor Fraßfeinden dient. Aufgrund der starken insektiziden Wirkung wurde Nikotin früher als Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Hierbei ist das Alkaloid für die Pflanzen gut verträglich und biologisch gut abbaubar gewesen. Während Nikotin in Drittländern teilweise noch angewendet wird, ist es aufgrund seiner hohen Toxizität in der EU bereits seit 2010 nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen.

In hohen Konzentrationen verursacht Nikotin Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. In höheren Dosen wirkt es lähmend und kann sogar zum Tode führen. Für den Erwachsenen wird die tödliche Menge auf 30 – 60 mg Nikotin geschätzt, das entspricht einer Dosis von 0,5 – 1,0 mg/kg Körpergewicht. Für Säuglinge werden bereits 10 mg Nikotin als lebensbedrohlich betrachtet, was dem durchschnittlichen Gehalt einer Zigarette entspricht. Im Jahr 2009 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine täglich akzeptierbare Aufnahmemenge (ADI: Acceptable Daily Intake) und eine akute Referenzdosis (ARfD) von jeweils 0,0008 mg/kg Körpergewicht festgesetzt.

Seit dem 01.09.2008 sind Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln EU-weit einheitlich über die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. In dieser Verordnung sind für Nikotin keine expliziten Rückstandshöchstgehalte genannt. Da es sich aber um einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff handelt, der auch die EU-Wirkstoffprüfung gemäß Richtlinie 91/414/EWG durchlaufen hat, unterfällt Nikotin den Regelungen dieser Verordnung und es gilt (sofern keine gesonderten Werte festgesetzt wurden) ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg für alle Lebensmittel. Nur für wenige Produkte wie z. B. Tee, Pilze, Gewürze und Kräuter ist ein höherer, spezifischer Rückstandshöchstgehalt für Nikotin angesetzt.

Die GBA Group weist eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Nikotin in diversen Lebensmitteln auf. Mittels empfindlicher LC-MS/MS Analytik sind wir in der Lage kleine Bestimmungsgrenzen zu erzielen, wodurch die gesetzlichen Anforderungen sichergestellt werden können.

Quellen:
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/rn-286
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0396

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