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Höchstgehalte für 3-MCPD

3-MCPD

3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 2-Monochlorpropandiol (2-MCPD) und deren Fettsäureester sowie Glycidyl-Fettsäureester sind prozessbedingte Kontaminanten, die bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln aus natürlichen Inhaltsstoffen gebildet werden können. Freies 3-MCPD und freies 2-MCPD kann entstehen, wenn fett- und gleichzeitig salzhaltige Lebensmittel im Herstellungsprozess hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Dies ist z. B. beim Backen, Toasten oder Räuchern der Fall. Die estergebundenen Formen (2-MCPD-, 3-MCPD- sowie Glycidyl-Fettsäureester) entstehen vor allem bei der Raffination pflanzlicher Fette und Öle. Bei der Raffination handelt es sich um eine Hitzebehandlung, bei der unangenehme und bittere Geruchs- und Geschmacksstoffe entfernt werden (Desodorierung). Der Gehalt von MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern hängt hierbei sowohl von der Intensität der Raffination als auch von der Rohware ab. Eine Zusammenstellung von Gehaltsdaten in Lebensmitteln findet sich in dem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2016. Demnach wurden die Fettsäureester neben Speiseölen und Speisefetten ebenfalls in daraus hergestellten Lebensmitteln nachgewiesen, wie z. B. Margarine, Back- und Konditoreiwaren, frittierte Produkte, Snack-Produkte sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung.

Seit dem erstmaligen Nachweis von 3-MCPD-Fettsäureestern in raffinierten Pflanzenfetten im Jahr 2007 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mehrfach gesundheitliche Risiken durch diese prozessbedingten Kontaminanten in Lebensmitteln bewertet. Die EFSA hat 2016 sowie 2018 ebenfalls mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit durch 2-MCPD und 3-MCPD sowie durch deren Fettsäureester und Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmitteln untersucht und für verschiedene Bevölkerungsgruppen eine Expositionsabschätzung durchgeführt. Aus den ermittelten Daten zur Entwicklungs- und Reproduktionstoxizität hat die EFSA für 3-MCPD und seine Fettsäureester eine tägliche tolerierbare Aufnahme (TDI: Tolerable Daily Intake) von 2 μg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt. Eine gesetzliche Höchstmenge für freies 3-MCPD in hydrolysiertem Pflanzenprotein und Sojasauce ist schon seit längerem in der Verordnung (EG) 1881/2006 definiert. Am 26. Februar 2018 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2018/290 zur Änderung der Verordnung (EG) 1881/2006 veröffentlicht, in der die Höchstgehalte für Glycidyl-Fettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung festgelegt sind. Im Oktober 2018 wurde von der EU-Kommission ein erster Verordnungsvorschlag für Höchstgehalte für 3-MCPD-Fettsäureester in pflanzlichen Fetten und Ölen, Fischölen sowie in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung vorgelegt. Das Vorhaben ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Aufgrund nicht ausreichender toxikologischer Daten konnte bis heute keine Risikobewertung von 2-MCPD und dessen Ester vorgenommen werden, weshalb derzeit auch über keine entsprechenden Höchstgehalte diskutiert wird. Stattdessen gilt hier das ALARA-Prinzip (ALARA: as low as reasonably achievable).

Die Untersuchung von 3-MCPD und seinen Fettsäureestern sowie Glycidyl-Fettsäureestern ist bei der GBA Group mittels GC-MS in der Routineanalytik erfolgreich etabliert. Bei Fragen oder Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quellen:
BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)
efsa
efsa 2
EUR-Lex

Weitere Informationen zu den Höchstgehalten, die voraussichtlich ab dem 01.01.2021 in Kraft treten, erhalten Sie hier:
PDf Europäischen Kommission
PDF vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)

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