Phosphonsäure

Phosphonsäure
Phosphonate zählen aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und ihres verbreiteten Auftretens (z.B. in Pflanzenschutzmitteln oder Düngern, auch natürliche Einträge sind möglich) zu den sogenannten Multiple Source Substanzen. Bislang wurden Phosphonate als Rückstände unter Fosetyl zusammengefasst (genau: Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und ihren Salze, ausgedrückt als Fosetyl-Al). Besonders Phosphonsäure als unspezifischer Rückstand stellt dabei den Bio-Landbau vor Herausforderungen, da sich bei solchen Befunden immer die Frage ergibt, ob ein unerlaubter Einsatz von phosphonsäurehaltigen Pflanzenschutzmitteln vorliegt.
Die Europäische Union hat im Oktober 2024 das Vorhaben abgeschlossen, die Rückstandsdefinition auf „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ zu ändern, um damit alle Eintragungswege von Phosphonaten über gemeinsame Höchstgehalte abzudecken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Fosetyl in dieser Definition nicht mehr berücksichtigt wird. Auch der Standard-Wert von 0,01 mg/kg, der bislang bei Erzeugnis-Wirkstoff-Kombinationen herangezogen wurde, für die keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt wurden, findet hier nun keine Anwendung mehr. Dementsprechend werden Rückstände von Fosetyl nicht mehr im Prüfbericht ausgewiesen werden. Diese Änderungen gelten seit dem 29. April 2025.
Selbstverständlich befindet sich diese Analytik weiterhin in unserem Standardportfolio. Kommen Sie gern bei Rückfragen auf uns zu.