Hygieneinspektionen von raumlufttechnischen Anlagen gemäß VDI 6022

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Raumlufttechnische Anlagen (kurz RLT-Anlagen) dienen dem Austausch sowie der Umwälzung von Luft und können darüber hinaus zur Heizung und Befeuchtung der Raumluft eingesetzt werden. Ganz grob wird zwischen Lüftungsanlagen mit reiner Außenluftzufuhr sowie reinen Umluft- und Mischluftanlagen (Zuluft besteht aus einer Mischung von Fortluft und Außenluft) unterschieden. In allen drei Fällen tragen RLT-Anlagen maßgeblich zum Raumklima bei.
Durch die zunehmende Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu elektrischen Wärmepumpen wird der Anteil von RLT-Anlagen und Splitgeräten, die aktiv in die Heizkonzepte von Gebäuden eingebunden sind, künftig voraussichtlich noch weiter ansteigen.
Insbesondere bei RLT-Anlagen, die in kommerziell genutzten Räumen eingebaut sind, regelt die Betriebssicherheitsverordnung eindeutig die routinemäßige Hygienekontrolle (bauartbedingt alle zwei bis drei Jahre), zu der die Betreiber verpflichtet sind, um die Raumnutzenden keinen unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Diese Hygienekontrollen sind durch fachkundiges und gemäß VDI 6022 hinreichend qualifiziertes Personal durchzuführen, wobei die dabei entstehenden Proben von einem unabhängigen und akkreditierten Labor zu bearbeiten sind.
VDI 6022 Blatt1
Die Vorgaben für den hygienischen Zustand einer RLT-Anlage werden seit 1998 in der VDI 6022 Blatt 1 beschrieben und seit Dezember 2025 in dem novellierten Blatt 3 der VDI 6022 weiter konkretisiert. Es gilt der zentrale Leitsatz, dass die abgegebene Zuluft durch eine Lüftungsanlage im Vergleich zur angesaugten Luft nicht verschlechtert werden darf.
Diese Verschlechterung betrifft neben anorganischen Partikeln (in älteren Anlagen bspw. Asbest- oder KMF-Fasern) in erster Linie eine Verunreinigung der Luft durch organische Partikel, also luftgetragene Mikroorganismen (Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze). Eine erhöhte mikrobielle Belastung der Raumluft kann bei längerer Exposition zu Lungenerkrankungen, Allergien und anderen Beschwerden führen. Mikroorganismen stellen daher ein ernst zu nehmendes hygienisches und gesundheitliches Problem dar.
Mikrobiologische Hygieneinspektion
Bei allen Hygieneinspektionen mit Fokus auf die mikrobiologische Belastung einer Lüftungsanlage werden sogenannte RODAC-Platten (replicate organisms detecting and counting), auch Abklatschplatten genannt, zur stichprobenhaften Beprobung glatter Materialoberflächen verwendet. Hierbei werden zwei verschiedene Nährmedien zum Nachweis von Schimmelpilzen (DG18-Medium) sowie von Bakterien und Hefepilzen (TSA-Medium) auf eine Oberfläche gedrückt.
Nach einer spezifischen Inkubationszeit von zwei Tagen (TSA) beziehungsweise sieben Tagen (DG18) werden die koloniebildenden Einheiten (KBE) quantitativ erfasst. Aufgrund der geringen Größe der Abdruckplatten ist es wichtig, repräsentative Teile einer RLT-Anlage zu beproben. Hierzu zählen z. B. Referenzproben vor und nach den Filtern sowie weitere Bauteile wie Heiz- und Kühlregister, Kondensatwannen, Befeuchter- und Ventilatorkammern, Tropfenabscheider, Zuluftkanäle und Zuluftauslässe.
Unebene oder verwinkelte Oberflächen sowie empfindliche Bauteile mit optischen Auffälligkeiten (Verschmutzungen) sollen gemäß VDI 6022 unter Verwendung steriler und angefeuchteter Tupfer beprobt werden.
Bereits die Revision der VDI 6022 Blatt 1 aus dem Jahr 2018 ergänzte den Einsatz von Abklatschplatten zur Untersuchung von Oberflächen durch den Einsatz des Impaktionsverfahrens zur Untersuchung der Raumluft. Hierzu werden die in der Raumluft befindlichen Mikroorganismen mithilfe von Luftkeimsammlern auf Nährmedien (z. B. DG18 und MEA) abgeschieden.
Anders als bei oberflächenbezogenen Verfahren genügt es hierbei jedoch nicht, die koloniebildenden Einheiten pro Fläche auszuzählen. Vorhandene Schimmelpilze sind von einem akkreditierten Labor anhand ihrer morphologischen Eigenschaften bis auf Gattungs- und Artebene zu bestimmen. Nur diese differenzierte Betrachtung erlaubt eine Abschätzung, ob die nachgewiesenen Schimmelpilze aus der RLT-Anlage oder aus der angesaugten Luft stammen.
Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: Werden in der Außen- oder auch Referenzluft 100 KBE/m³ der Schimmelpilzart A festgestellt, in der Innenraumluft jedoch 100 KBE/m³ der Schimmelpilzart B, liegt der Schluss nahe, dass es zu einer unzulässigen Verschlechterung der angesaugten Luft kam, welche sich durch eine Artverschiebung bemerkbar macht.
Das Untersuchungsspektrum von Oberflächenproben und Impaktionsmessungen wird durch die Novellierung von Blatt 3 der VDI 6022 erweitert. Ergänzend sind nun Partikelmessungen (auch Gesamtsporenzählungen genannt) für die Untersuchung der Innenraumluft zugelassen. Hierbei werden alle luftgetragenen Partikel erfasst und hinsichtlich mikrobiologischer Bestandteile untersucht.

Impaktions- und Partikelmessung – die Unterschiede
Die Impaktionsmessung hat vor allem dann einen Vorteil, wenn es darum geht, die vorhandenen Schimmelpilze auf Artebene zu identifizieren. Im Idealfall erlauben die physiologischen Eigenschaften einzelner Arten (z.B.: Temperatur und Feuchtigkeitsanspruch) einen Rückschluss auf die betroffenen Bauteile oder die Ursache der Verschmutzung. Da aber nie alle in der Luft befindlichen Sporen auch vital, das heißt auf den Nährmedien auskeimen und nachweisbar sind, zeigt eine Impaktionsmessung nie die wahre Sporenbelastung der Raumluft an. Lassen wir uns auch hierzu ein Beispiel heranziehen um das Problem zu verdeutlichen. Kommt es bei der Reinigung einer RLT-Anlage zum Einsatz eines bakteriolytischen Desinfektionsmittels, werden Zellen vielleicht inaktiviert aber nicht zersetzt. Somit können vorhandene Sporen weiterhin in die Raumluft abgegeben werden. Allergische Reaktionen oder sensibilisierende Effekte können beim Menschen aber unabhängig von der Vitalität der Sporen ausgelöst werden.
Dem gegenüber stehen Partikelmessungen, die sich dadurch hervortun, dass alle in der Luft befindlichen Sporen detektiert und ausgezählt werden können. Unabhängig von der Vitalität. Allerdings mit der Einschränkung verbunden, dass die Sporen allein nur sogenannten Sporentypen zuzuordnen sind und das Verfahren keine Art- oder Gattungsidentifikation zulässt. Es obliegt demnach der Fragestellung, welche Vorteile im aktuellen Projekt genutzt werden sollen und welche Verfahrensgrenzen man damit in Kauf nimmt.
Praktische Unterschiede
Darüber hinaus unterscheiden sich die Impaktions- und Partikelmessung vor allem in der Probenlogistik. Das Impaktionsverfahren benötigt jeweils zwei unterschiedliche Nährmedien mit vgl. kurzem Verfallsdatum (Achtung: es dürfen unter keinen Umständen Nährmedien nach Ablauf des Verfallsdatums eingesetzt werden), die nach Probenahme innerhalb von zwei Tagen im Labor eintreffen müssen. Die Partikelmessung bedarf nur eines kleinen Glasobjektträgers dessen Transportzeit weniger Zeitkritisch ist, da die fixierten Sporen in aller Regel keiner Veränderung unterliegen. Zudem können Partikelmessungen umgehend nach Laboreingang ausgewertet werden und unterliegen keiner sieben tägigen Inkubation wie die Proben der Impaktionsmessung. Dies führt zu einer erheblichen Beschleunigung von Projekten.
Unser Service für Sie
Die GBA Group stellt einen kompetenten, unabhängigen und zuverlässigen Labor-Dienstleister für sämtliche Fragen rund um die Hygieneinspektionen von Lüftungsanlagen dar. Mit unserer akkreditierten Asbest- und Schimmelpilzanalytik prüfen wir Ihre Proben stets gemäß dem aktuellen Stand der Technik auf auffällige Belastungen.
Unser integriertes Managementsystem garantiert Ihnen geprüfte und zertifizierte Laboranalytik unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 17025 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie DIN ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsmanagement).
Darüber hinaus beraten wir Sie bei Bedarf in der konkreten Planungsphase und Durchführung von Hygieneinspektionen. Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, erhalten Sie von uns unkompliziert alle notwendigen Verbrauchsgegenstände, Probenahmegeräte (Luftkeimsammler) sowie geprüfte Nährmedien für Ihr Projekt. Im Anschluss an die Probenahme organisieren wir auf Wunsch die Abholung und den Transport ins Labor und berücksichtigen dabei die normativen Vorgaben hinsichtlich Transportzeit und -bedingungen.
Nach Abschluss aller Laboruntersuchungen erhalten Sie umgehend einen umfassenden Laborbericht, bei dessen fachlicher Einordnung wir bei Bedarf unterstützen können.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Hygieneinspektionen in RLT-Anlagen oder konkret anstehende Projekte? Dann melden Sie sich jederzeit gern bei uns – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.










