Neue Höchstgehalte an Tropanalkaloiden
Neue Verordnung (EU) 2021/1408 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Tropanalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln. Diese Änderungen gelten ab dem 19.09.2021. Es wird eine Abverkaufsfrist für bestimmte Lebensmittel bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum gewährt. Dies sind im verlinkten Anhang aufgeführten. Die Bestimmung von Tropanalkaloiden ist qualifizierter Parameter GBA Group – Wissen, was drin ist.