Wissen, was drin ist:

Zulassungen im Bereich Umwelt

Zulassungen:

Boden

  • Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))

Bodenluft / Deponiegase

  • Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Bodenluft und Deponiegase (3.2))

Abfall / Klärschlamm

  • Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW) (Teilbereich A – Abfall)

  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 33 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), nach § 9 Abs. 2 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 9 der (BioAbfV) und § 5 Abs. 2 Altölverordnung (AltölV)

Kompost

  • Anerkennung als Prüflabor im Rahmen der RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukte und NawaRo-Gärprodukte der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Trinkwasser (siehe Lebensmittel)
Wasser (Oberflächen-, Grund- und Abwasser und Sickerwasser)

  • Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

  • Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische Parameter (2.3))

  • Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW) (Teilbereich B für Sickerwasser, Teilebereich C für Grund- und Oberflächenwasser und zusätzliche biologische Parameter für Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser)

  • Bestätigung als Labor für Untersuchung von Abwässern im Rahmen der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Sachsen)

Probenahme

  • Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine Kenngrößen (1))
  • Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen in Hamburg
  • Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Probenahme und Vor-Ort-Untersuchung (2.1))
  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 33 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), nach § 9 Abs. 2 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 9 der (BioAbfV) und nach § 6 Abs. 6 AltholzV für die Teilbereiche Probenahme (1.1; 3.1 und 6.1))
  • Probenehmer im Rahmen der RAL-Gütesicherungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Altholz

  • Zulassung als Messstelle / Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV

Straßenbau

  • Anerkennung als Prüfstelle für Eignungsprüfungen, Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen und Mitwirkung bei der Fremdüberwachung für wasserwirtschaftliche Merkmale an Straßenbaustoffen durch den Erlass des MBWSV NRW- III.1.Now-30-05/48.171 vom 2. April 2014.
Environment Service

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