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Zulassung Trinkwasseruntersuchungsstelle

GBA Group Standorte als Trinkwasseruntersuchungstelle

Nach § 15 Absatz 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) müssen Labore, die Trinkwasser untersuchen wollen, sich bei der Landesbehörde notifizieren lassen. Grundlage des Antrags ist der Nachweis der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gemäß DIN EN ISO 17025. Die Zulassung in einem Bundesland ist bundesweit gültig und berechtigt, Wasser nach der TrinkwV zu untersuchen.

Die GBA Group unterhält Standorte in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

und ist in den Ländern als Trinkwasseruntersuchungsstelle gelistet.

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Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung

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Informationen zur Untersuchungspflicht von Legionellen nach Trinkwasserverordnung finden Sie in unserem Flyer zum Thema.

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