Wissen, was drin ist:
Höchstgehalte an 3-MCPD
11.12.2020

Verordnung (EU) 2020/1322 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an 3-MCPD

Bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, wie z.B. (fettreichen) Backwaren, Säuglingsnahrung und Speisefetten und -ölen aus natürlichen Inhaltsstoffen können Prozesskontaminanten wie z.B. 3-MCPD und 2-MCPD gebildet werden. Ab dem 01.01.2021 gelten neue Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern sowie Glycidyl-Fettsäureestern in bestimmten Lebensmitteln.

Stellen Sie mit unserem Service sicher, dass Ihre Produkte mit Ihren hohen Qualitätsansprüchen übereinstimmen und Sie diesen Mehrwert an Ihre Kunden weitergeben können.

Kontaktieren Sie uns unter:

Tel. +49 (0)40 797172-0
E-Mail: service@gba-group.de
Kontaktformular

Weitere Informationen:
Veröffentlichung der europäischen Kommission

© 2024 GBA Group

Folgen Sie uns

  • linkedIn GBA Group
  • xing
  • gba youtube
  • gba Instagram
KontaktDatenschutzRechtliche HinweiseAGBImpressum
Telefon Telefon
Jobs ansehen
Jobs ansehen