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Einführung neuer Grenzwerte für Mineralölrückstände in Lebensmittel
8.7.2022

Einführung neuer Grenzwerte für Mineralölrückstände in Lebensmittel

Der Ausschuss der EU Kommission (Komitee für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF Ausschuss)) hat sich zur Einführung neuer Grenzwerte für Mineralölrückstände geeinigt. Besonders die aromatischen Mineralöle (MOAH) stehen unter Verdacht krebs- und erbgutverändernd zu sein.

Die aktuelle Rechtsprechung sah bislang nur Grenzwerte für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung vor. Nachdem im Dezember 2021 durch die Organisation foodwatch im Zuge von Stichproben in fünf EU-Staaten bedenkliche Mengen von Mineralölrückständen in Lebensmitteln gefunden wurden, sind in Folge der Entscheidung des PAFF-Ausschusses die Mineralöl-Grenzwerte in der Sitzung am 21. April 2022 angepasst worden. Die Entscheidung gilt unmittelbar, ist jedoch noch nicht rechtverbindlich.

Lassen Sie Ihre Produkte auf Mineralölrückstände (MOSH/MOAH) testen und überprüfen Sie schon jetzt, ob Ihre Lebensmittel den aktualisierten Grenzwerten von MOSH/MOAH entsprechen.

https://ec.europa.eu/food/system/files/2022-05/reg-com_toxic_20220421_sum.pdf

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