Längere Überwachungszeiten für Trinkwasser – Bundesrat beschließt Änderung bei der Trinkwasserverordnung
Am 17.09.2021 beschloss der Bundesrat die fünfte Änderung an der Trinkwasserverordnung (TrinkwasserVO) Die Änderung dient vor allem der Flexibilisierung in den Überwachungshäufigkeiten sogenannter „b-Anlagen“. Der Bundesrat äußert sich dazu wie folgt: „Ziel der Änderung ist es, die Betreiber von b-Anlagen bei gleichzeitiger Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit der Verbraucher bei der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers zu entlasten.“





