Neue EU-Verordnung 2021/644 - Neue Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide
Neue EU-Verordnung 2021/644 zur Änderung der Verordnung 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, Hymexazol, Metamitron, Penflufen und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Diese Änderungen gelten ab dem 10.11.2021 und für Erzeugnisse, die vor dem 10.11.2021 in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wurden, gelten die bisherigen RHG. Die Pestiziduntersuchung ist ein Routineparameter der GBA Group.