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Neue Grenzwerte für Nickel in Lebensmitteln

Seit dem 1. Juli 2025 gelten erstmals EU-weite Grenzwerte für Nickel in Lebensmitteln. Die neue Gesetzgebung betrifft unter anderem Nüsse, Gemüse, Schokolade und Säuglingsnahrung. Was bedeuten die Regeln für Qualitätskontrollen, Analysemethoden und das Rohstoffmanagement? Und wie kann sich ein QA-Team gut vorbereiten?

Warum Nickel plötzlich im Fokus steht
28.7.2025

Warum Nickel plötzlich im Fokus steht

Nickel kommt in kleinen Mengen natürlich in Pflanzen und Rohstoffen vor. Dennoch ist der Stoff nicht harmlos. Besonders Kleinkinder und Menschen mit Nickelallergie sind empfindlich gegenüber einer Aufnahme über die Nahrung.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das Risiko bewertet und eine tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 13 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. In der Praxis wird dieser Grenzwert bei Kleinkindern regelmäßig überschritten. Auch eine kurzfristige Belastung kann bei empfindlichen Personen zu Ekzemen oder anderen allergischen Reaktionen führen.

Was ändert sich konkret?

Die neuen Regeln sind in der Verordnung (EU) 2024/1987 festgelegt, die eine Ergänzung zur bestehenden Verordnung über Kontaminanten (EU 2023/915) darstellt. Erstmals wurden gesetzliche Höchstgehalte für Nickel in verschiedenen Produktgruppen festgelegt. Die Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2025 für unter anderem:

  • Nüsse und Samen
  • Hülsenfrüchte
  • Gemüse (Blatt-, Wurzel- und Fruchtgemüse)
  • Schokolade und Kakaoprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindnahrung
  • Meeresalgen

Für Getreide (wie Hafer, Reis und Pseudogetreide) gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026.

Einige Beispiele aus dem Anhang

Die zulässigen Gehalte unterscheiden sich je nach Produktgruppe erheblich. Hier einige Beispiele:

  • Cashew- und Walnüsse: 10 mg/kg
  • Wurzel- und Knollengemüse: 0,90 mg/kg
  • Frische Kräuter: 1,2 mg/kg
  • Sojabohnen (frisch): 6,0 mg/kg
  • Kakaopulver: 15 mg/kg
  • Säuglingsnahrung in Pulverform: 0,25–0,40 mg/kg
  • Babynahrung in Gläschen oder Beuteln: 0,50 mg/kg

Laden Sie die Übersichtstabelle HIER runter.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die neuen Grenzwerte erfordern Maßnahmen, insbesondere im Bereich Qualitätskontrolle und Analyse. Denkbar sind unter anderem:

  • Aktualisierung der Analysekategorien bei Lieferanten
  • Erhöhte Aufmerksamkeit bei der Überwachung von Risikorohstoffen
  • Frühzeitige Planung von Nickelanalyse bei relevanten Produktgruppen

Achtung! Nickel wird üblicherweise mittels ICP-MS analysiert und kann häufig dem Standardpaket für Schwermetalle hinzugefügt werden, wodurch sich die Kosten für die Probenaufbereitung reduzieren.

Gibt es Übergangsregelungen?

Ja. Produkte, die vor dem 1. Juli 2025 legal in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem MHD oder Verbrauchsdatum weiterhin verkauft werden. Für Getreide gilt ein Aufschub von einem Jahr – hier treten die Grenzwerte erst am 1. Juli 2026 in Kraft.

Wie können wir unterstützen?

Als Labor können wir Sie unterstützen bei:

  • Der Bestimmung von Nickelgehalten in Lebensmitteln mittels validierter Analysemethoden
  • Der Interpretation von Analyseergebnissen im Hinblick auf die neue Gesetzgebung
  • Der periodischen Überwachung von Risikorohstoffen

Möchten Sie wissen, ob Ihre Produkte oder Lieferanten zur Risikogruppe gehören? Oder möchten Sie eine Analyse einplanen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter food@gba-group.de

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