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Einführung eines Höchstgehalts für Imidacloprid in Fisch
7.5.2021

Einführung eines Höchstgehalts für Imidacloprid in Fisch

Mit der DVO (EU) 2021/621 zur Änderung der VO (EU) Nr. 37/2010 wurde Imidacloprid hinsichtlich der Rückstandshöchstmenge (RHG) in Lebensmitteln tierischen Ursprungs neu eingestuft. Somit gilt ab dem 06.05.2021 die neue RHG von 600 µg/kg in Fisch.

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Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
Veröffentlichung der europäischen Kommission

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