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Einführung von Höchstgehalten für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten

Einführung von Höchstgehalten für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten
8.10.2025

Höchstgehalte

Arsen ist ein ubiquitär vorkommendes Metall, welches natürlicherweise im Boden, Gewässern und Gesteinen in geringen Konzentrationen zu finden ist. Es ist vielseitig einsetzbar und findet in Bestandteilen von Dünge- Holzschutz- und Pflanzenschutzmitteln Anwendung, wird aber auch im Bergbau freigesetzt, wodurch sich der Arsengehalt in der Umwelt maßgeblich erhöht hat.

Vor allem anorganisches Arsen ist dabei von toxikologischer Relevanz. Eine chronische Aufnahme über Lebensmittel und Trinkwasser ist mit einem erhöhten Risiko von unter anderem Blasen- und Hautkrebs verbunden.

Um das Risiko für die Verbraucher zu minimieren, führte die EU mit der Verordnung (EU) Nr. 2025/1891 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 erstmals Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten ein. Diese gelten seit dem 08. Oktober 2025 und betreffen vornehmlich:

  • Fische
  • Krebstiere
  • Krabben, Garnelen und krabbenartige Krebstiere
  • Muscheln
  • Kopffüßer

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